27. Dezember 2015, 4:45 h

„Es ist ein Vorteil, dass viele Flüchtlinge so jung sind“

Tausende Flüchtlinge müssen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wie das gelingen kann und in welchen Branchen es mehr Konkurrenz geben wird, erklärt Wirtschaftswissenschaftler Karl Brenke.

26. Dezember 2015, 5:00 h

Apotheker ohne Grenzen: Die Helfer im Hintergrund

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25. Dezember 2015, 5:00 h
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„Am Anfang gab’s auch Schlägereien“

Bei den Sportfreunden Waldniel spielen Flüchtlinge unterschiedlicher Herkunft unter Trainer Meiry Hakimi gemeinsam Fußball. Ihr Beispiel zeigt, wie der Sport Konflikte lösen kann.

23. Dezember 2015, 5:00 h

„Wir schaffen das nicht“

Diese vier Worte auf Facebook haben Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bekannt gemacht. Im Interview fordert der Grünen-Politiker eine Begrenzung des Flüchtlingsstroms.

22. Dezember 2015, 4:44 h

„Junge Männer prostituieren sich, um fliehen zu können“

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12. Dezember 2015, 12:14 h

Wie viele? Wie lange? Wohin?

Mehr als eine Million Flüchtlinge, Tausende Helfer, etliche Gerüchte und Halbwahrheiten: Weil die Faktenlage immer unübersichtlicher wird, geben wir hier die wichtigsten Antworten.

Von Ivo Ligeti

Wie kommen die Flüchtlinge nach Deutschland?
Die große Mehrheit aller Flüchtlinge erreichte Deutschland im Jahr 2015 zunächst an der Grenze zu Österreich. Über acht verschiedene Orte konnten Flüchtlinge ins Bundesgebiet einreisen. Im Oktober beschloss das Bundesinnenministerium, nur fünf Grenzübergänge offen zu lassen: Freilassing, Laufen, Simbach am Inn, Neuhaus am Inn und Wegscheid – ein Vorschlag, der in Österreich zunächst mit Widerwillen aufgenommen wurde: Fünf seien nicht genug. In den folgenden Wochen kamen jedoch immer weniger Flüchtlinge an, sodass alle Grenzübergänge bis auf zwei für Flüchtlinge geschlossen wurden: Neuhaus und Freilassing.

Das liegt zum Teil an neuen Regelungen einiger Balkanstaaten: In Mazedonien können zum Beispiel nur noch Flüchtlinge aus dem Irak, Syrien oder Afghanistan die Grenze passieren, sodass viele andere gar nicht erst in Deutschland ankommen. Zu Spitzenzeiten im Herbst waren es bis zu 10 000 Menschen am Tag. Ende das Jahres waren es nicht einmal halb so viele.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

 Ankunft an der Grenze
In Deutschland angekommen, muss sich ein Asylbewerber zunächst bei einer staatlichen Stelle melden, zum Beispiel bei der Polizei. Er wird dann zur nächstgelegenen Erstaufnahme-Einrichtung gebracht und erstmals registriert.
 Verteilung auf die Bundesländer
Flüchtlinge werden mit dem elektronischen EASY-System auf die 16 Bundesländer verteilt. Die darin festgelegten Quoten („Königssteiner Schlüssel“) richten sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl der Bundesländer.

Königssteiner Schlüssel 2015

Nordrhein-Westfalen 21,21010 % Schleswig-Holstein 3,40337 %
Bayern 15,51873 % Brandenburg 3,06053 %
Baden-Württemberg 12,86456 % Sachsen-Anhalt 2,83068 %
Niedersachsen 9,32104 % Thüringen 2,72451 %
Hessen 7,35890 % Hamburg 2,52968 %
Sachsen 5,08386 % Mecklenburg-Vorpommern 2,02906 %
Berlin 5,04927 % Saarland 1,22173 %
Rheinland-Pfalz 4,83710 % Bremen 0,95688 %

 Ankunft in der Erstaufnahme-Einrichtung
In der Einrichtung im zugeteilten Bundesland wohnen die Flüchtlinge maximal drei Monate. Danach ziehen sie in andere Heime, Wohnungen oder Gemeinschaftseinrichtungen um. Während dieser Zeit bekommen Einzelpersonen 359 Euro im Monat, von denen 143 Euro in bar als Taschengeld ausgezahlt werden. Bei Paaren sind es 646 Euro, davon 258 Euro in bar. Der Rest setzt sich aus Sachleistungen zusammen.
 Stellen des Asylantrags
Der Asylantrag muss bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) persönlich gestellt werden. Es gibt bundesweit 41 BAMF-Außenstellen. Dabei werden Fingerabdrücke und Personaldaten aufgenommen. Außerdem bekommt der Asylbewerber eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Verfahrens ausgestellt.
 Anhörung mit dem Entscheider
Am Ende dieses langwierigen Prozesses steht eine persönliche Anhörung mit einem sogenannten Entscheider. Von diesen speziell geschulten BAMF-Mitarbeitern gibt es in Deutschland knapp 700. Bei den oft stundenlangen Gesprächen, in denen die Asylbewerber ihr Schicksal schildern, sind häufig Dolmetscher dabei. Neben den persönlichen Eindrücken kann ein Entscheider auch auf Informationen aus Datenbanken, Sprach- und Textanalysen und anderen Gutachten zurückgreifen und wählt dann eine der folgenden Optionen:


1. Anerkennung als Flüchtling

Ein Asylbewerber wird als Flüchtling anerkannt, wenn er in seinem Heimatland wegen seiner Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird – von wem, spielt dabei keine Rolle. Flüchtlinge dürfen zunächst drei Jahre in Deutschland bleiben. Menschen aus Syrien und Eritrea sowie Christen, Jesiden und Mandäer aus dem Irak wurden bislang so gut wie immer als Flüchtlinge anerkannt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat jedoch angekündigt, diese pauschale Sonderbehandlung abschaffen zu wollen.

2. Anerkennung als asylberechtigt

Zwischen dem Status des Flüchtlings und dem Status des Asylberechtigten besteht nur ein feiner Unterschied: Asylberechtigt ist, wer von seinem Staat verfolgt wird. In der Praxis spielt das jedoch keine Rolle: Auch hier gibt es eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren. Bei beiden Kategorien wird nach Ablauf der drei Jahre geprüft, ob die Gründe für eine Flucht immer noch vorhanden sind. Wenn ja, darf die Person unbefristet in Deutschland bleiben. Das ist in etwa 95 Prozent aller Verfahren der Fall.

3. Subsidiärer Schutz

Wem in seiner Heimat die Todesstrafe, Folter oder eine andere individuelle Gefahr fürs Leben droht, darf auch bleiben, wenn er die Kriterien für die ersten beiden Punkte nicht erfüllt. Der sogenannte subsidiäre Schutz, der dem Asylbewerber in solchen Fällen zuerkannt wird, garantiert einen Aufenthalt von einem Jahr, der von der Ausländerbehörde um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.

4. Abschiebeverbot

Auch wenn eine Person eigentlich keinen Anspruch auf Asyl hat, muss sie nicht zwangsläufig das Land verlassen: In einigen seltenen Fällen kommt es zu einem Abschiebeverbot. Wenn jemand zum Beispiel an einer schweren Krankheit leidet, die er in seinem Heimatland nicht angemessen behandeln lassen kann, wird er nicht abgeschoben – und zwar für mindestens ein Jahr.



5. Ablehnung

Wer in keine der oben genannten Kategorien passt, muss Deutschland wieder verlassen. Die Abschiebefrist beträgt einen Monat.

6. Offensichtliche Ablehnung

Wenn der Asylbewerber während der Anhörung widersprüchlich argumentiert, lügt oder gefälschte Dokumente vorzeigt, wird die Ablehnung als „offensichtlich“ eingestuft. Die Abschiebefrist schrumpft von einem Monat auf eine Woche.

7. Anderer EU-Staat zuständig

Laut dem Dublin-III-Verfahren ist immer derjenige EU-Mitgliedsstaat für einen Flüchtling verantwortlich, den er als erstes betreten hat. Sollte sich herausstellen, dass der Asylbewerber bereits woanders in der EU (oder in den Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) registriert war, kann von den deutschen Behörden ein sogenanntes Übernahme-Ersuchen an den entsprechenden Staat eingeleitet werden. Hält sich die Person schon länger als sechs Monate im Bundesgebiet auf, tritt die Dublin-III-Regelung außer Kraft und Deutschland ist automatisch für sie zuständig. Von Januar bis Oktober 2015 hat Deutschland 37 786 solche Verfahren angestrebt, während 6179 Mal ein anderer EU-Staat einen Flüchtling nach Deutschland abschieben wollte.


Wo kommen die Flüchtlinge unter?
Das EASY-System, mit dem die Flüchtlinge auf die Bundesländer verteilt werden, richtet sich nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel. Mit diesem wird seit 1946 festgelegt, in welchem Maße sich die Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen beteiligen. Der Schlüssel wird jährlich neu ermittelt und richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen eines Landes und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl. Nicht jedes Bundesland hat bis dato so viele Flüchtlinge aufgenommen, wie es sollte. Besonders Nordrhein-Westfalen hinkt der Quote hinterher.

Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 15.12.2015.

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